Klingt zunächst überraschend, ist beim näheren Überlegen aber durchaus plausibel:
Das Recht am eigenen Bild bedeutet nicht, dass man mit dem Bild auch beliebig verfahren kann. Es ist immer auch das Urheberrecht zu beachten.
Der Fokus schreibt:
Wurde das Konterfei als professionelles Bewerbungsfoto in einem Fotostudio in Auftrag gegeben, sind mit der öffentlichen Zurschaustellung des zwar eigenen Bildes die Urheberrechte des Fotografen verletzt worden.